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SAISONVERMIETUNG NUR ZU FREIZEIT- ODER URLAUBSZWECKEN — MIN. 32 TAGE MAX. 11 MONATE. Wir akzeptieren nur Reservierungen von Mietern, die zu Freizeit- oder Urlaubszwecken übernachten. Dieses Apartment steht ausschließlich für vorübergehende Aufenthalte im Zusammenhang mit Freizeit-, Urlaubs-, Erholungs- oder Kulturaktivitäten wie Kongressen, Messen oder Festivals sowie für kurzfristige Arbeits- oder Studienaufenthalte zur Verfügung. Der Mindestaufenthalt beträgt 32 Tage und der Höchstaufenthalt 11 Monate. Sie müssen einen Personalausweis/Reisepass und einen Zahlungsnachweis (Vertrag, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszug) vorlegen und ein Dokument mit dem Eigentümer unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass Sie zu Freizeit- und Tourismuszwecken übernachten.
Verfügbarkeit
Min. Aufenthalt: 60 Tage
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Max. Aufenthalt: Kein maximaler Aufenthalt
2026
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